Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:

Erster Elternaufstand in der Geschichte

Wir jammern nicht! Wir klagen!

Worum geht es? Bis heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt. Das muss beendet werden!

Was kann ich tun?
Zahlen Sie nicht doppelt ein! Wehren Sie sich!
Beantragen Sie, dass Ihre Erziehungsleistung gleichwertig zu den Beiträgen berücksichtigt wird. Denn Kindererziehung ist für die Gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung mindestens genaus so viel wert wie Geldbeiträge („beitragsäquivalent")!
Familien müssen für Ihre Rechte eintreten! Werden Sie aktiv!
Informieren Sie andere Eltern von der Aktion!
Wenn die Musterklagen erfolgreich sind, werden alle leer ausgehen, die sich nicht gewehrt haben!
Zahlen Sie nicht mindestens 238 Euro pro Kind zuviel an Sozialbeiträgen!
Kämpfen Sie gegen die Verletzung ihrer verfassungsrechtlich verbrieften Rechte!

Hier der Link zur Kampagnenseite: www.elternklagen.de